Wer baut in Deutschland?


Baustelle

Die Baubranche – Industrie und Handwerk gleichermaßen

Mit rund 150.000 Baugenehmigungen im Jahr, einer Million Beschäftigten und annähernd 190 Milliarden Euro Umsatz ist die Baubranche einer der wichtigsten Wirtschafts­zweige in Deutschland. Doch wer sind die Betriebe, die hinter dieser beeindruckenden Bautätigkeit stehen?

Wenn das Statistische Bundesamt Betriebs­zahlen für das Baugewerbe nennt, beziehen sich diese meist ausschließlich auf Betriebe mit mehr als 20 tätigen Personen. Die Bauwirtschaft ist allerdings – wie die Wirtschaft in Deutschland insgesamt – geprägt von kleinen Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben.

Große Bauunternehmen, die umfassende Infrastruktur und Hochbau­projekte verwirklichen, werden als Bauindustrie bezeichnet. Diese sind oft im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie als zentralem Wirtschafts­verband für die Bauindustrie organisiert. Viele Menschen kennen die Namen der größten Baukonzerne wie Hochtief, Strabag, Goldbeck, Max Bögl und Ed. Züblin.

Eine eindeutige Abgrenzung zu kleineren Bauunternehmen und dem Bauhandwerk besteht nicht. Solche Betriebe sind oft in einem der Mitglieds­verbände des Zentral­verbandes Deutsches Baugewerbe organisiert. Handwerks­betriebe sind immer Mitglied einer Handwerks­kammer mit dem ZDH (Zentral­verband des Deutschen Handwerks) als Dachverband.

Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und Baunebengewerbe

In der Vergangenheit wurde in der Wirtschaftszweigsystematik (WZ) des Statistischen Bundesamts das Baugewerbe aufgegliedert in Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe. Zum Bauhauptgewerbe wurden die vorbereitenden Baustellenarbeiten, der Hochbau und der Tiefbau gezählt. Zum Ausbaugewerbe die Bauinstallation sowie das sonstige Baugewerbe. In der Praxis wurde statt der Bezeichnung „Ausbaugewerbe“ oft auch „Baunebengewerbe“ verwendet.

Die aktuelle Wirtschaftszweigsystematik WZ 2008 des Statistischen Bundesamts verwendet die Bezeichnungen Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe nicht mehr. Die nachfolgende Tabelle zeigt aber die Zuordnung der Wirtschaftszweige, wie sie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie vornimmt.

Bauhauptgewerbe
41.2
Bau von Gebäuden
42
Tiefbau
43.1
Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten
43.9
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Ausbaugewerbe
43.2
Bauinstallation
43.3
Sonstiger Ausbau


Das Bauhauptgewerbe wird zusätzlich in Bausparten aufgegliedert:

Bausparten des Bauhauptgewerbes
Wohnungsbau
Alle Gebäude, die zu mindestens 50 % Wohnbedürfnissen dienen.
Wirtschaftsbau
Gewerblicher und industrieller Hoch- und Tiefbau mit privatem Auftraggeber.
Öffentlicher Bau
Alle öffentlichen Zwecken dienenden Hochbauten und Straßenbauten.

Bauleistungen – alle Arbeiten an Bauwerken

Jede Bauleistung hat ihren Baupreis. Doch um welche Arbeiten geht es dabei konkret? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) definiert Bauleistungen in ihrem Teil A folgendermaßen: „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.“

Übrigens kennt auch die Steuergesetzgebung – also das Einkommen­steuergesetz (EStG) und das Umsatz­steuer­gesetz (UStG) – den Begriff der Bauleistungen und bestimmt diese als „Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen“.

Wenn Bauleistungen für ein Bauvorhaben ausgeschrieben werden, erfolgt das meist getrennt nach Gewerken bzw. Leistungs­bereichen. Den Leistungs­bereichen als Ordnungs­struktur des Leistungs­verzeichnisses werden dann fachlich zusammen­gehörende Bauleistungen zugeordnet.

Die Bezeichnungen der Leistungs­bereiche orientieren sich an den Allgemeinen Technischen Vertrags­bedingungen (ATV) in Teil C der VOB, also beispielsweise Erdarbeiten , Mauerarbeiten oder Trockenbauarbeiten .

Baupreislexikon.de

Mit baupreislexikon.de wählen Sie einfach unter Gewerke den gewünschten Leistungs­bereich aus, um die zugehörigen Bauleistungen und Preise aufzurufen.

Gewerke / Leistungsbereich

Leistungsbereiche
VOB/C ATV
  • DIN 18451 Gerüstarbeiten
  • DIN 18300 Erdarbeiten
  • DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden
  • DIN 18301 Bohrarbeiten
  • DIN 18302 Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen
  • DIN 18303 Verbauarbeiten
  • DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
  • DIN 18309 Einpressarbeiten
  • DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
  • DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
  • DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
  • DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
    DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
  • DIN 18308 Drän- und Versickerarbeiten
  • DIN 18330 Mauerarbeiten
  • DIN 18331 Betonarbeiten
  • DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
  • DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 18335 Stahlbauarbeiten
  • DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
  • DIN 18339 Klempnerarbeiten
  • DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
  • DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18353 Estricharbeiten
  • DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
  • DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
  • DIN 18357 Beschlagarbeiten
  • DIN 18358 Rollladenarbeiten
  • DIN 18360 Metallbauarbeiten
  • DIN 18361 Verglasungsarbeiten
  • DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
  • DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
  • DIN 18366 Tapezierarbeiten
  • DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
  • DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
  • DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen
  • DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
  • DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
  • DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
  • DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt
  • DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
  • DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
  • DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
  • DIN 18328 Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen
  • DIN 18448 Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
  • DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten

Welche Leistungen erbringt das Bauhandwerk?

Zum Handwerk gehören in Deutschland über 130 Berufe. Welche das sind, legt die Handwerksordnung fest. Neben Berufen wie Bäcker, Friseur, Kraftfahrzeugtechniker oder Augenoptiker sind dies insbesondere Berufe des Bauhandwerks. Dabei ist zu unterscheiden zwischen zulassungspflichtigem Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) und weiteren Handwerksberufen sowie handwerksähnlichen Gewerben (Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung). Für alle Berufe der Anlage A ist eine Meisterprüfung Voraussetzung zur Selbstständigkeit.

Meisterbrief


Die folgende Tabelle bringt Sie direkt zu Preisen der einzelnen Handwerksberufe:

Schnellzugriff:
Preise im Bauhandwerk

Trockenbauarbeiten

Obwohl Trockenbau nicht zu den in den Anlagen zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerben zählt, werden Trockenbauarbeiten oft von Handwerksbetrieben mit angeboten.

Mehr zu Preisen für Trockenbauarbeiten...